Verwaltung der Apotheken-Workflows in Krankenhäusern mit mehreren Standorten
In Krankenhäusern, die auf mehrere Standorte verteilt sind und die an jedem Standort über eine eigene Apotheke verfügen, ist Folgendes wichtig:
• Ein Apotheker des Krankenhauses A kann die Daten des Krankenhauses B weder einsehen noch bearbeiten;
• Der globale Apotheker der Einrichtung kann mehrere Apotheken leiten und, falls dieser nicht existiert, können die Apotheker der verschiedenen Krankenhäuser diese Rolle übernehmen;
• Minimierung des Fehlerrisikos;
• Vereinfachung der Verständlichkeit für die Benutzer, indem lediglich benutzerdefinierte Aufgaben angezeigt werden.
Spezialisierungsverwaltung
Jede Einrichtung kann selbst darüber entscheiden, wie ein Produkt zu einer geteilten Hausliste hinzugefügt werden soll:
• Nur über Spezialisierung
• Ohne Spezialisierung
• Mit oder ohne Spezialisierung
Hauslistenverwaltung
Jeder Apotheker des Krankenhauses kann lediglich die Hauslisten einsehen und bearbeiten, die ihm zugewiesen wurden. Das Recht Globale Administration Hauslistenverwaltung wurde speziell für diesen Fall erstellt.
Beispiel:
Falls ein Benutzer nicht über das Recht Globale Administration Hauslistenverwaltung verfügt (zum Beispiel als Apotheker des Krankenhauses):
• Im Anwendungsbereich Hauslisten gilt Folgendes:
◦ Der Filter Krankenhaus wird mit dem Krankenhaus (oder den Krankenhäusern) des Benutzers vorbelegt, an dem/denen er sich standardmäßig anmeldet. Wenn der Filter leer ist, wird kein Ergebnis angezeigt, aber das entsprechende Feld wird orange hervorgehoben.
◦ Es werden lediglich die globale Hausliste und die Hauslisten des gewählten Krankenhauses angezeigt.
◦ Die globale Hausliste wird immer angezeigt und der Filter Globale Hausliste wird verwendet, um nur diese Hausliste anzuzeigen.
◦ Der Apotheker kann die globale Hausliste weder bearbeiten noch löschen (die entsprechenden Schaltflächen sind nicht verfügbar). Er kann sie nur im schreibgeschützten Modus aufrufen.
◦ Auf Ebene der globalen Hausliste können keine Produkte hinzugefügt, angelegt, gelöscht oder aktualisiert werden. Die Produkte können lediglich spezialisiert werden. Der Apotheker kann auch kein Datenblatt der globalen Hausliste bearbeiten, auch wenn er generell das Recht einer solchen Bearbeitung hat.
◦ Im Gegensatz dazu kann er alle oben beschriebenen Aktionen in seiner eigenen Hausliste ausführen.
◦ Er kann keine geteilte Hausliste für ein anderes als „sein” Krankenhaus (oder „seine” Krankenhäuser) anlegen, da nur diese im Anwendungsbereich zur Bearbeitung einer Hausliste angezeigt werden.
Falls ein Benutzer über das Recht Globale Administration Hauslistenverwaltung verfügt (zum Beispiel als leitender Apotheker):
• Im Anwendungsbereich Hauslisten gilt Folgendes:
◦ Der Filter Krankenhaus wird mit allen verfügbaren Krankenhäusern vorbelegt.
◦ Es werden alle Hauslisten angezeigt.
◦ Die globale Hausliste wird immer angezeigt und der Filter Globale Hausliste wird verwendet, um nur diese Hausliste anzuzeigen.
◦ Der Apotheker kann die globale Hausliste bearbeiten und löschen.
◦ Er kann in allen Hauslisten Produkte hinzufügen, anlegen, löschen oder aktualisieren. Er kann natürlich auch ein Datenblatt der globalen Hausliste bearbeiten.
◦ Er kann für alle Krankenhäuser geteilte Hauslisten anlegen.
• Im Anwendungsbereich Qualifizierte Produkte gilt Folgendes:
◦ Der Filter Krankenhaus ist standardmäßig nicht vorbelegt, und in der Liste werden alle Krankenhäuser angezeigt.
◦ Die qualifizierten Produkte der Hauslisten aller Krankenhäuser werden angezeigt, ebenso die qualifizierten Produkte, die zu keiner Hausliste gehören.