Überleitung von tarifneutralen Leistungen auf externe Leistungen
Tarifneutrale Leistungen können auf Abrechnungsleistungen bzw. auf so genannte externe Leistungen übergeleitet werden.
Automatische Überleitung von tarifneutralen Leistungen
In den Systemeinstellungen kann festgelegt werden, dass bei ambulanten Fällen und/oder stationären Fällen mit/ohne Chefarztwahl tarifneutrale Leistungen automatisch übergeleitet werden sollen. Wird diese Einstellung vorgenommen, erfolgt nach der Erfassung von tarifneutralen Leistungen automatisch eine Überleitung auf externe Leistungen. Dies geschieht nur, wenn die tarifneutralen Leistungen bezüglich der Überleitung auf externe Leistungen den Status Überleitbar aufweisen.
|
Anmerkung
|
|
Leistungen, die zum Beispiel aufgrund von falschen Scheingültigkeiten oder fehlenden Informationen zu der zuständigen Partei nicht automatisch übergeleitet werden können, sind zu korrigieren und manuell überzuleiten.
|