Zugeordnete Leistungen
Damit eine tarifneutrale Leistung bei ambulanten Fällen oder bei stationären Fällen mit Chefarztwahl abgerechnet werden kann, muss sie einem Schein zugeordnet sein.
Jeder Schein ist wiederum einem Fall zugeordnet und jeder Fall einer Person:
Für tarifneutrale Leistungen, die ohne einen Verweis zu einem Schein eingegeben wurden, versucht ORBIS die Leistung automatisch mit einem Schein zu verknüpfen.
Falls eine tarifneutrale Leistung mit keinem Schein bzw. mit einem falschen Schein verknüpft ist, können Sie die Verknüpfung zu einem späteren Zeitpunkt bearbeiten.
Anmerkung |
 | Leistungen können anderen Personen, Fällen, Scheinen neu zugeordnet werden. Weitere Informationen zur Neuzuordnung finden Sie unter Siehe auch oder im Benutzerhandbuch für Fall-/Scheinwechsel. |