Verordnungsmöglichkeiten der DiGA
Verordnung über eine zertifizierte Datenbank:
In der Regel muss die Verordnung einer DiGA über eine zertifizierte Verordnungsdatenbank, in ORBIS der Aufruf des Pharmindex Plus, erfolgen. Dort sind die entsprechenden DiGA´s gelistet und können wie im bisherigen Rezept übernommen werden. Die Datenbank wird i. d. R. zweiwöchentlich aktualisiert.
Verordnung als Freitext:
Sollte eine DiGA in der Verordnungsdatenbank nicht gefunden werden, aber bereits im Katalog des BfArM gelistet sein, so kann als Ausnahme die DiGA über eine Freitextverordnung ausgestellt werden.
Sofern Sie aus ORBIS heraus Zugriff auf das Internet haben, kann die Liste der gültigen DiGA´s über die aufklappbare Schaltfläche Sonstiges > BfArM aufgerufen werden.
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Alternativ kann das Verzeichnis auch über den folgenden Link aufgerufen werden https://diga.bfarm.de/de/verzeichnis.
Über die Schaltfläche Weitere Informationen zur DiGA kommen Sie zu den weiterführenden Informationen in denen über die Schaltfläche Informationen für Fachkreise die PZN angezeigt werden kann.
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