DIGA-userVerordnung einer DiGAVerordnung einer DiGA / eDiGA
Verordnung einer DiGA / eDiGA
Aufbau des Formulars KV 16 – DiGA Rezept
Die Verordnung einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) bzw. der elektronischen Digitalen Gesundheitsanwendung (eDiGA) erfolgt über das Formular KV 16 – DiGA Rezept.
In der Symbolleiste stehen ihnen die folgenden Schaltflächen zur Verfügung:
Sofern noch die DiGA genutzt wird, sind die Schaltflächen Signieren & Versenden nicht vorhanden.
Fertig: Speichert und schließt das Formular.
Speichern: Speichert das Formular, dieses bleibt geöffnet. Wird die Dateneingabe gespeichert, so werden die Schaltflächen Fertig und Speichern deaktiviert.
Bearbeiten: Nachdem das Formular gespeichert wurde, kann über diese Schaltfläche das Formular wieder bearbeitet werden.
Abbrechen: Die Eingabe wird abgebrochen und das Formular wird geschlossen.
Pharmindex Plus: Es wird die Verordnungssoftware Pharmindex Plus zur Verordnung von Medikamenten aufgerufen.
Medikamente übernehmen: Die DiGA, die im Pharmindex Plus verordnet wurden, wird in das Rezept übernommen.
Signieren & Versenden: die gespeicherte eDiGA wird signiert und versendet. Dies ist eine aufklappbare Schaltfläche.
Ein Bild, das Text, Schrift, Screenshot enthält. KI-generierte Inhalte können fehlerhaft sein.
Über die Auswahl kann wahlweise nur signiert oder nur versendet werden. Die Schaltfläche Versenden wird erst freigeschaltet, wenn die eDiGA signiert wurde. Die Schaltflächen sind nur vorhanden, wenn die eDiGA aktiviert ist.
Löschen: Das Dokument und die Verordnung werden gelöscht bzw. storniert, sofern die Verordnung bereits im eRezept Fachdienst gespeichert wurde.
Druck Rezept DIGA: Es wird das Formular Rezept DIGA für den Ausdruck der Verordnung aufgerufen. Die Schaltfläche ist vorhanden, wenn die eDiGA noch nicht genutzt wird bzw. ein Versand für den Kostenträger nicht möglich ist z. B. Berufsgenossenschaftlicher Fall.
Druck eDiGA: Der Patientenausdruck der eDiGA kann erfolgen.
Sonstiges: Über die aufklappbare Schaltfläche Sonstiges kann der Menüpunkt BfArM gewählt werden. Es kann das DiGA Verzeichnis des BfArM aufgerufen werden. Hierzu wird Zugang zum Internet benötigt. Über die Schaltfläche EMGMT Druck verwenden kann gewählt werden, ob der Druck im Rahmen des Entlassmanagements erfolgt oder nicht. Wird eine Verordnung auf einen stationären Fall ausgestellt, ist die Schaltfläche automatisch aktiviert. Wird die eDiGA genutzt, gibt es keinen abweichenden Druck für das Entlassmanagement.