INKA-Nachrichten
Innerhalb der Fristendokumentation lassen sich INKA-Nachrichten erstellen und mit der Speicherung werden diese dann über den KONV ausgelesen und per Datenaustausch §301 an die Krankenkassen übermittelt.
Über die Aktivierung des Kontrollkästchens Aufforderung zum Falldialog mit dem Tooltip INKA Nachricht anlegen wird dem Benutzer das Systemdatum in die Fristendokumentation vorbelegt. Dieses Datum ist auch nicht änderbar, da es sich dabei um das Übermittlungsdatum der §301 Nachricht handelt.
Zusätzlich kann zu jeder INKA-Meldung ein Zusatztext erfasst werden, der innerhalb des PVT-Segments an die Krankenkasse übermittelt wird. Hierfür steht das Kontrollkästchen §301 INKA Zusatztext zur Verfügung. Der §301 INKA Zusatztext wird auf Grund der Übersichtlichkeit immer ausgeblendet, kann aber über die Aktivierung des Kontrollkästchens jederzeit eingeblendet werden. Der Text darf eine maximal Länge von 25 x 256 Zeichen haben.
Hinweis:
Laut Durchführungshinweisen des §301 ist eine Stornierung von INKA-Nachrichten nur für technische Probleme vorgesehen.