Ausnahme für den Nachrichtenstatus „fallstorniert“
Wird für einen Fall ein Fallstorno durchgeführt, werden alle bereits übertragenen Nachrichten (Status erstellt) nicht storniert, sondern auf den Status fallstorniert gesetzt. In den Anwendungen Konverter > Nachrichten bearbeiten oder Fallübersichten > Nachrichtenliste können diese fallstornierten Nachrichten jeweils über das Kontrollkästchen Mit Nachrichten vor Fallstorno selektiert werden.
Mit dieser Fortschreibung gibt es eine Ausnahmenachricht, die auch bei einem Fallstorno nicht storniert werden darf.
Mit dieser Fortschreibung wurde eine neue Rechnungsart vereinbart:
Zur Fortsetzung des Prüfverfahrens durch ein Krankenhaus gemäß §7 Abs. 2 Satz 7 PrüfvV übermittelt das Krankenhaus einen Rechnungsdatensatz mit der neuen Rechnungsart 14 =Gutschrift zur Fortsetzung des Prüfverfahrens.
Hier der Auszug aus der Fortschreibungsvereinbarung §301:
„Liefert das Krankenhaus erforderliche Unterlagen für das MDK Verfahren gemäß § 7 Absatz 2 Satz 7 PrüfvV nach, wird das Prüfverfahren fortgesetzt. Zur Sicherstellung der in § 7 Abs. 2 Satz 7 PrüfvV genannten Frist übermittelt das Krankenhaus einen Rechnungssatz mit der Rechnungsart „14“ (entspricht einer 300,00 EUR Gutschrift der Pauschale nach § 7 Absatz 2 Satz 7 PrüfvV)…
Die zu verwendende Entgeltschlüssel sind:
• „47200008“ (KHEntgG, BPflV_alt)
• „A7300008“ (BPflV_neu - volllstationär)
• „B7300008“ (BPflV_neu - teilstationär)
…
Im Falle einer Fallstornierung (z.B. infolge MDK-Begutachtung o.ä.) ist diese Gutschrift (Rechnungsart 14) beizubehalten und wird nicht storniert.“
Diese RECH-Nachricht mit der Rechnungsart 14 wird also bei einem Fallstorno nicht auf fallstorniert gesetzt und verbleibt als erstellte Nachricht im System.
Ein Storno dieser Gutschrift ist auch in den Modulen EOFM und IBIL nicht möglich.