Erfassung der Chargennummer bei der Verabreichung
Die Verwendung des Rückverfolgbarkeitsvorgangs hängt von der Konfiguration von ORBIS Medication in Ihrer Betriebsstätte ab.
Je nach Konfiguration ist die Eingabe der Chargennummer für Blutprodukte bei der Verabreichung zwingend erforderlich (dies gilt für qualifizierte Produkte aus dem Arzneimittelverzeichnis MMI).
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Systemadministrator.
Rückverfolgbarkeitsvorgang auf Basis der Chargennummer
Wenn der Rückverfolgbarkeitsprozess auf Grundlage der Chargennummern aktiviert ist, wird oben in der Verabreichungsansicht für jedes Produkt der Text Rückverfolgbares Produkt für Charge angezeigt, für das im Datenblatt die Erfassung der Chargennummer angegeben ist.
Klicken Sie auf

und auf
Chargennummer.
Sie können für jedes Produkt eine bzw. mehrere Chargennummern erfassen, z. B. eine für das Hauptmedikament, eine für die Trägerlösung und eine für den Zusatz, wenn Sie auf die Schaltfläche

klicken. Diese Erfassung ist zwingend erforderlich, und wenn der Anwendungsbereich geöffnet wird, wird eine Sperrmeldung angezeigt, die Sie darauf hinweist, dass Sie für diese Produkte die Chargennummern erfassen müssen.
• Die Dosis ist mit dem für die Verabreichung angegebenen Wert vorbelegt.
• Im Falle eines Fehlers können Sie Ihre Eingabe auch mittels der Schaltfläche

löschen.
• Nach dem Klicken auf Speichern und Verlassen des Eingabebereichs wird die Nummer der Chargennummern nicht mehr im Feld Chargennummern angezeigt, das sich unter dem Feld Verbrauchte Menge in der Verabreichungsansicht befindet.
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Anmerkung
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• Beachten Sie, dass die erfassten Chargennummern erst dann gespeichert werden, wenn auch die Verabreichung des Medikaments selbst gespeichert wird. Ist dies nicht der Fall, werden die erfassten Chargennummern verworfen.
• Wenn bei intermittierenden Anordnungen, Bedarfsmedikationen und Aerosol-Anordnungen beide Prozesse möglich sind (rückverfolgbar und Chargennummer), wird der Rückverfolgbarkeitsprozess anstelle der Erfassung der Chargennummer vorgeschlagen.
Bei allen anderen Anordnungen ist der Rückverfolgbarkeitsprozess nicht vorhanden. Somit wird der Prozess zur Erfassung der Chargennummer vorgeschlagen.
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