Rückverfolgbarkeitsvorgang auf Basis der Chargennummer
Aus rechtlichen Gründen muss die Pflegekraft bei der Verabreichung zunehmend die Chargennummern für die Medikamente erfassen, um so deren Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Wenn beispielsweise bei einer Charge Probleme auftreten, ist es viel einfacher herauszufinden, welchen Patienten die entsprechenden Medikamente verabreicht wurden, um diese Patienten anschließend zu kontaktieren.
Um den in nur manchen Ländern angewandten Prozess auf Grundlage der rückverfolgbaren Produkte flexibler gestalten zu können, ist nun im Rahmen eines Rückverfolgbarkeitsvorgangs die zwingend erforderliche Erfassung einer Chargennummer zum Zeitpunkt der Verabreichung vorhanden. Der Apotheker kann festlegen, ob die Erfassung der Chargennummer bei der Verabreichung eines Medikaments möglich ist.
Die Aktivierung des Vorgangs wird durch den Administrator vorgenommen. Die Angabe der Rückverfolgbarkeit eines Produkts wird im Datenblatt durchgeführt.