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Anmerkung |
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• Beachten Sie, dass die erfassten Chargennummern erst dann gespeichert werden, wenn auch die Verabreichung des Medikaments selbst gespeichert wird. Ist dies nicht der Fall, werden die erfassten Chargennummern verworfen.
• Wenn bei intermittierenden Anordnungen, Bedarfsmedikationen und Aerosol-Anordnungen beide Prozesse möglich sind (rückverfolgbar und Chargennummer), wird der Rückverfolgbarkeitsprozess anstelle der Erfassung der Chargennummer vorgeschlagen.
Bei allen anderen Anordnungen ist der Rückverfolgbarkeitsprozess nicht vorhanden. Somit wird der Prozess zur Erfassung der Chargennummer vorgeschlagen.
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