Ersatzverfahren:
Im Ersatzverfahren kann auch noch nach dem 01.01.2022 ein Muster 16 Rezept ausgestellt werden. Es kommt in den folgenden Fällen zur Anwendung:
• Die technischen Voraussetzungen sind nicht gegeben z. B. die Soft- oder Hardware ist nicht verfügbar bzw. defekt, die Telematikinfrastruktur oder Internet ist nicht erreichbar, der eHBA ist defekt oder noch nicht ausgeliefert.
• Wenn die Übermittlung des Verordnungstyps noch nicht vorgesehen ist z. B. Hilfsmittel, Sprechstundenbedarf, Verbandmittel.
• Wenn bei der Verordnung die Versichertennummer im Ersatzverfahren nicht bekannt ist (siehe Anlage 4a BMV-Ä).
• Bei Haus- und Heimbesuchen.
Wurde bereits eine Verordnung über das eRezept gestartet und es kann z. B. keine Rezept-ID ermittelt werden oder die Versichertennummer ist nicht vorhanden, kann über die Schaltfläche Rezept KV 16 das Muster 16 der KBV geöffnet werden. Die bereits erfassten Daten werden in das Formular Rezept KV 16 übernommen.