AT - Dokumentation gemäß dem Unterbringungsgesetz (UbG)
Für die Dokumentation von Zwangsmaßnahmen entsprechend dem Unterbringungsgesetz (UbG) stehen in dem Formular Zwangsmassnahmen Durchfuehrung verschiedene Optionen zur Verfügung.
Damit diese Optionen angezeigt werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Bei Anordnung der Zwangsmaßnahme in dem Formular
Zwangsmassnahmen Anordnung wurde als Art der Maßnahme
Einschränkung nach UbG ausgewählt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel
Zwangsmassnahmen Anordnung: Arten von Maßnahmen.
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Tipp
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Einige Abschnitte des Formulars Zwangsmassnahmen Durchfuehrung, die gegebenenfalls für bestimmte Stationen oder Fachabteilungen nicht relevant sind, können ausgeblendet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Kapitel Registerkarte Protokoll.
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