Verordnung einer DiGA (Freitextverordnung)
Öffnen Sie das Formular KV 16 – DiGA Rezept. Die Maske zur Erfassung der DiGA ähnelt dem bereits bekannten eRezept.
Bei der
Freitextverordnung ist zu beachten, dass immer auch die
PZN angegeben werden muss. Das Feld dazu ist daher ein
Pflichtfeld. Die PZN kann in den gelisteten DiGA´s des BfArM entnommen werden (siehe Kapitel
Verordnungsmöglichkeiten der DiGA.
Füllen Sie die Pflichtfelder entsprechend aus und speichern Sie die Eingabe über die Schaltfläche Speichern.
Sofern die
eDiGA genutzt wird, kann die Freitextverordnung über die Schaltfläche
Signieren & Versenden signiert und versendet werden, beachten Sie dazu das Kapitel
Verordnung einer eDiGA .