Registerkarte Aufhebung
Diese Registerkarte wird nur in Österreich verwendet zur Aufhebung einer Einschränkungsmaßnahme.
Die Registerkarte wird nur angezeigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Konfiguration der Dokumentation von Zwangsmaßnahmen mit Bezug auf das Unterbringungsgesetz wurde durchgeführt.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Kapitel AT - Einrichten von Anordnungen gemäß Unterbringungsgesetz.
Es wurde eine Einschränkung nach UbG angeordnet und vidiert.
Unmittelbar nach der Vidierung können Sie auf die Registerkarte Aufhebung wechseln.
Die Registerkarte zeigt folgende Informationen an:
eine Zusammenfassung der Anordnungsdaten,
eine Liste der angeordneten Maßnahmen,
Durchführungsdatum und -zeit der Maßnahmen, wenn eine Durchführung stattgefunden hat und dokumentiert wurde.

Aufhebung einer Maßnahme

Jede Maßnahme auf der Registerkarte kann einzeln aufgehoben werden, indem Sie:
1. In der Spalte Aufhebung ab ein Datum und eine Uhrzeit eintragen.
2. Das Kontrollkästchen Aufhebung anordnen aktivieren.
Die Aufhebung der entsprechenden Maßnahme kann einzeln vidiert werden. Sobald die Vidierung stattgefunden hat, können Sie die Daten in der Zeile nicht mehr bearbeiten.
Das Formular kann auch gesammelt gespeichert oder vidiert werden, bei einer gesammelten Vidierung über die Schaltfläche kann der Benutzer die Formulare nicht mehr bearbeiten.